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Wohnhaus in einem kurios anmutenden Fachwerkgerüst, dessen weit ausladende Fußstreben mit zusätzlichen Bändern im Brüstungsbereich gesichert werden müssen. Die Hölzer sind mit zum Teil herzförmigem Flachschnitzdekor besetzt, an den Eckständern eingelegter Rundstab mit Schneckenmotiv. Das Gebäude aus dem ersten Drittel des 18. Jhs. bestimmt mit seiner Fachwerkkonfiguration entscheidend die Zeilenbebauung mit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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