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Ehemals zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit aufgesetztem Zwerchhaus, das nachträglich erweitert wurde, so dass ein zweites Vollgeschoss entstand. Die Mannfiguren an den Eckständern, zwischen denen eine Reihung konvergierender Fußstreben verläuft, werden besonders durch die gebogenen Fußstreben hervorgehoben. Die Fußstreben sind wellenförmig abgearbeitet und werden durch einen Hängezapfen besonders akzentuiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |