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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Direkt neben der Kirche erhebt sich eine Villa aus dem Beginn des 20. Jhs., die heute als Pfarrhaus genutzt wird. Den Baukörper charakterisiert die typisch zerklüftete Silhouette, verschiedene Dachformen und Dachausrichtungen sowie ein seitlich eingestellter Treppenturm. Um das Haus der sie umgebenden Architektur anzugleichen, wurden der stadtseitigen Fassade Fachwerkverblendungen aufgelegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |