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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Wohnhaus mit Kniestock und aufgesetztem Zwerchhaus, vollständig mit Blechplatten verkleidet. Ein Geschossüberstand ist deutlich ausgeprägt. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Balkons, die auf eisernen Rundstützen mit gusseisernen Maßwerkzwickeln aufsitzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |