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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das Haus, dessen aufgelegtes Fachwerkgefüge im Obergeschoss sich dem Erscheinungsbild der Bausubstanz in der Langen Reihe anlehnt, wird im Untergeschoss von einem Verband farbigen Backsteinmauerwerks geprägt. Das Gebäude, das zu Anfang des 20. Jhs. erbaut wurde, ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gesichtspunkten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |