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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das zweigeschossige Fachwerkgebäude aus dem Jahr 1789 besticht durch ein regelmäßig gefügtes Gerüstraster, bestehend aus Mannfiguren und einer friesartigen Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben mit darüber befindlichen Hängezapfen. Die Hölzer des Fachwerkgefüges sind am Rand derart abgearbeitet, dass die entstandenen Kehlen und Wülste die Fassadenstruktur maßgeblich prägen. Als eines der besterhaltenen Fachwerkgebäude der Zeilenbebauung ist das Haus aus städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |