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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Dreigeschossiges Fachwerkhaus mit modernen Ladeneinbauten. Zweites Obergeschoss in konstruktivem Fachwerkgefüge; im ersten Obergeschoss originale Fachwerksubstanz mit Mannfiguren und konvergierenden Fußstreben. Das breit gelagerte Gebäude aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. ist wichtiger Bestandteil der Zeilenbebauung und daher als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |