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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Niedersächsisch beeinflusstes Fachwerkgebäude aus dem ersten Drittel des 18. Jhs. in zwei Geschossen und breit aufgesetztem Zwerchhaus. Typisch für diese Art der Fachwerkkonstruktion ist die Reihung konvergierender Fußstreben, die die Ständer des Gerüstes ohne weitere Fachwerkfiguren verfestigen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |