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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das Ende der Zeilenbebauung markiert ein zweigeschossiges Fachwerkhaus aus dem Beginn des 18. Jhs. in regelmäßigem Gerüstraster aus einfach verriegelten 3/4-Streben an den Eckständern und Diagonalstreben im Brüstungsbereich. Besonders auffällig sind die Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes, wo dicke Taubänder und profilierte Wülste in die Hölzer eingegraben sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |