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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständig erschlossenes Fachwerkdoppelwohnhaus in zwei Geschossen, dessen Fachwerkverband von K-Streben mit einfachem Riegel in symmetrischem Verband verfestigt wird. Die Schiffskehlen mit Rundstab im Bereich des Geschossüberstandes verweisen auf eine ursprüngliche Bauzeit, die in der Mitte des 17. Jhs. anzusiedeln ist. Ähnlich wie das benachbarte Gebäude fügt sich die Fachwerkkonstruktion dieses Hauses aus K-Streben zusammen, die die Eckständer arretieren. An der Unterkante der Schwelle und den Füllhölzern dokumentieren dicke Taubänder das Repräsentationsbedürfnis des Bauherren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |