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Das den Straßenraum dominierende Wohnhaus erhebt sich in einem Fachwerkverband aus Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben, die in eine Erbauungszeit vor dem Dreißigjährigen Krieg weisen. An der Unterkante der Schwelle und den Füllhölzern rinden sich mit Wülsten besetzte Schiffskehlen, die die frühe Datierung rechtfertigen. Das Haus ist als eines der ältesten erhaltenen Fachwerkgebäude im Siedlungskern aus städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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