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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Fachwerkgebäude an einer Ecksituation in markantem Gerüstraster aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs.: an den Eckständern weit ausladende 3/4-Streben mit Brustriegeln, im Brüstungsbereich konvergierende Fußstreben. Zwerchhaus in konstruktivem Fachwerkverband neueren Datums. Links angeschlossen ist ein schmal geschnittenes Fachwerkgebäude in drei Geschossen und aufgesetztem Zwerchhaus, das um 1700 in starken Hölzern erbaut wurde. Das Fachwerkgefüge besteht aus 3/4-Streben und einfachen Diagonalstreben im Brüstungsbereich. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Erwägungen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |