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Zweigeschossiges, traufständig erschlossenes Fachwerkgebäude in konstruktivem Gerüstraster ohne ausgebildeten Geschossüberstand aus dem Ende des 19. Jhs. Die große Ladeluke und die weit abgeschleppten Öffnungen der Giebel- und Rückseite weisen das Haus als ein ehemaliges Lagergebäude aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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