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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Inmitten des ehemaligen, von 1903 bis 1949 belegten Friedhofes erhebt sich ein Totenhaus in drei Kammern über längsrechteckigem Grundriss in Massivbauweise aus grobem Hausteinmauerwerk. Die Eingangsseite wird von einem übergiebelten Mittelrisalit mit einer unleserlichen Inschriftplatte hervorgehoben. Zur Straßenseite wird der Friedhof von einer schützenswerten Sandsteinmauer begrenzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |