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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 18.Jhs. mit Mannfiguren an den Eckständern, zum Teil mit abgearbeiteten Wülsten und Nasen, im Brüstungsbereich konvergierende Fußstreben am Bundständer, dazwischen Feuerböcke. Ähnliche Fachwerkkonfiguration auch im Zwerchhaus. Rechts angeschlossen ist ein Anbau aus dem 19. Jh. in einfacher Fachwerkkonstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |