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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs., erkenntlich an den Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben. Besonders bemerkenswert ist die stark nach links aufsteigende Schwelle, dort sowie an den Füllhölzern dicke Taustäbe, die typische Schmuckform der Bauzeit. Zwerchhaus und Erdgeschoss jünger bzw. verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |