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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Ebenso wie Nr. 12 weist das Fachwerkgebäude in zwei Geschossen mit aufgesetztem Zwerchhaus keine ausgebildeten Fachwerkfiguren auf. An den Füllhölzern und der Unterkante der Schwelle befinden sich abgearbeitete Wülste, die eine Datierung in die Mitte des 18. Jhs. erlauben. Daneben befindet sich ein schmales Fachwerkgebäude mit Backsteinausfachung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |