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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das Haus mit dem angeschlossenen Wirtschaftsgebäude in einem Fachwerkverband aus dem Ende des 18. Jhs. über einer markanten Ecksituation ist die einzige erhaltene landwirtschaftliche Hofanlage in Sooden. Daher kommt der Gebäudegruppe der Status eines Kulturdenkmales aus sozialgeschichtlichen Aspekten zu gute.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |