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Backsteinvilla aus dem Jahr 1886 in zwei Geschossen mit konstruktiven Fachwerkblenden, bestehend aus Andreaskreuzen im Brüstungsbereich und Stockwerkstreben in den Eckgefachen. Besonders akzentuiert wird das Haus durch den seitlich angefügten Erker mit Wintergärten, die spitzgieblig geschlossenen Fenster sowie durch den über dem Eingang eingestellten Balkon mit schmiedeeiserner Brüstung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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