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Teil der Gesamtanlage:
Gründerzeitliche Stadterweiterung
An der Ecksituation zur Rosenstraße erhebt sich eine bemerkenswerte, zweigeschossige Villa in Backsteinmauerwerk und aufgesetztem Fachwerkobergeschoss mit abschließendem Kniestock über einem Souterrain. Besonders erwähnenswert sind die weit ausladenden Balkons und Wintergärten, die den blockhaften Baukörper des 1888 erbauten Hauses maßgeblich prägen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |