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Teil der Gesamtanlage:
Gründerzeitliche Stadterweiterung
An der Kreuzung zur Peter-Rosegger-Straße gelegenes, großbürgerliches Wohnhaus in zwei Geschossen über Souterrain, dessen Silhouette von Erkern und Apsiden geprägt wird. Unterhalb der Fenster, die mit Korb- bzw. Segmentbögen schließen, werden Teile der Wand von hohen, schmalrechteckigen FeIdern parzelliert. Das kaum gestörte Äußere des Hauses aus den ersten Jahren des 20. Jhs. setzt am Ende des Straßenzuges einen deutlichen baulichen Akzent.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |