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Teil der Gesamtanlage:
Gründerzeitliche Stadterweiterung
Das zweigeschossige Villengebäude aus dem Jahr 1900 wurde von dem Architekten Ketteler über einem Souterrain in zwei Geschossen mit aufgeblendeter Fachwerkkonstruktion im Obergeschoss projektiert. Besonders markant ist das weit überstehende, das Gebäude schließende Walmdach. Die straßenseitige Fassade wird von ausladenden Balkonen hervorgehoben. Die verputzte Mauer des Erdgeschosses wird von aufgelegten Backsteinblenden umzogen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |