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Teil der Gesamtanlage:
Gründerzeitliche Stadterweiterung
Traufseitig erschlossenes Villengebäude in zwei Geschossen über Souterrain. Im abschließenden Krüppelwalmdach befinden sich markante Erker, die das Erscheinungsbild des Hauses maßgeblich prägen. Besonders interessant sind die Verblendungen der Balkons mit hölzernem Flechtwerk. Das Haus aus dem Ende des 19. Jhs. ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |