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Teil der Gesamtanlage:
Gründerzeitliche Stadterweiterung
Die diesen Teil des Straßenzuges beherrschende, repräsentative Villa wurde im Jahr 1902 von dem Architekten Ketteler für den damaligen Bürgermeister Albrecht errichtet. Der Baukörper erhebt sich in gelbem Backsteinmauerwerk über Souterrain in zwei Geschossen, deren Fenstergewände von rotem Backstein besonders abgesetzt werden. Einen interessanten Akzent setzt ein straßenseitiger Risalit mit abschließendem Treppengiebel, dem Muschelornamente eingelegt sind. Das Dach des dem Haus ursprünglich links angegliederten Turmes, der dem Gebäude eine spannungsreiche Asymmetrie verlieh, ist abgetragen. Die repräsentative Villa ist als eines der markantesten Häuser der Stadterweiterung aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |