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Teil der Gesamtanlage:
Gründerzeitliche Stadterweiterung
Doppelhaus aus den 20er Jahren über längsrechteckigem Grundriss an der Kreuzung zu den „Hainbachwiesen" mit Jugendstilformen, die besonders in den Fensterbildungen und den Balkonen offenkundig werden: dortige Öffnungen mit abgerundeten Ecken, unter den Fenstern tief eingeschnittene Rechteckfelder. Beachtenswert sind die von der Behrens-Kursiv beeinflussten Hausinschriften in Jugendstilmanier: Villa Caecilie und Villa Oehm, Die Ecken des Hauses werden von abgewalmten Mansarddächern geschlossen, welches sich zwischen den Giebeln auf einen Sattel reduziert, der von einem Paar Fledermausgiebeln geöffnet wird. Das Haus ist aus architekturgeschichtlichen Aspekten schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |