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Teil der Gesamtanlage:
Gründerzeitliche Stadterweiterung
Um 1920 erbaute Villa über Sandsteinsouterrain in verschachtelter Silhouette mit Fachwerkabbreviaturen in Giebeln, Erkern und Risaliten. Am Außenbau hervorgehobene Bauteile sind ein giebelseitiger Wintergarten und ein polygonal gebrochener Eckerker im Obergeschoss. Als bauliches Zeugnis aus der Zeit des expandierenden Badebetriebes ist das Haus aus sozialgeschichtlichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |