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Das im Jahr 1927 erbaute Haus über einer Ecksituation ist ein Beispiel zeitgenössischer Architektur des Neuen Bauens. Der Baukörper mit seinen Backsteinmauerwerkfassaden und abschließendem Walmdach wird im wesentlichen von den hochrechteckigen Fenstern gegliedert. Schmuckformen, wie waagrecht verlaufende, nur wenig aus dem Mauerwerk hervortretende Gesimsbänder, strukturieren das Untergeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |