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Großzügig dimensioniertes Villengebäude aus dem Beginn des 20. Jhs. mit aufgeblendeten Fachwerkabbreviaturen an der Fassadenseite und abgewalmtem Mansarddach mit eingestelltem Zwerchhaus und flankierenden Dachgauben. Besonders markant ist der die Mittelachse des Gebäudes hervorhebende Erker mit Balkonen über Holzstützenkonstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |