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Zweigeschossiger, verputzter Massivbau aus den 20er Jahren mit abgesetzten, verklinkerten Ecken und Gesimsen inmitten eines bewaldeten Gebietes über der Stadt. Der Umgebung entspricht der sog. Schweizerhausstil, kenntlich an dem weit heruntergeschleppten Satteldach mit einem Schmuckgespärre im Giebeldreieck und aufgeblendetem Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |