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Das zweigeschossige Haus in nur wenig gegliedertem Backsteinmauerwerk aus dem Ende der 20er Jahre ist ein Beispiel für das sog. Neue Bauen, eine dem Funktionalismus nahe stehende Stilform, die auf hervorgehobene Schmuckformen weit gehend verzichtet. Die horizontalen Backsteinbänder im Untergeschoss finden sich in nahezu identischer Form im Gebäude Berliner Straße 1 und dürften daher vom gleichen Architekten stammen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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