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Dreiseitig umschlossene Hofanlage mit einem Wohnhaus aus der Mitte des 18. Jhs., dessen Fachwerkkonfiguration sich aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an Eck- und Bundständern zusammenfügt; rechts angeschlossen folgt ein jüngerer Bereich mit einfach verriegelten Stockwerkstroben. Die Wirtschaftsgebäude stammen zum Teil aus der Bauzeit des Wohnhauses oder sind jüngeren Datums.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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