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Abseits der Durchgangsstraße gelegenes Wohnhaus einer Hofanlage in einer konstruktiven Fachwerkkonfiguration mit einer inschriftlichen Datierung an der Schwelle aus dem Jahr 1864. Besonders eindrucksvoll ist der kaum veränderte Bestand der Großalmeröder Brettpfannen des abschließenden Satteldaches.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |