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Im Verlauf des in den Talgrund abfallenden Weges setzt die einzige, in ihrer Bausubstanz ungestört erhalten gebliebene Hofanlage aus dem späten 19. Jh. einen wichtigen städtebaulichen Merkpunkt. Das traufständig erschlossene Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen mit abschließendem Kniestock erwächst über einem hohen Hausteinsockel. Das Fachwerkgerüst des Hauses wird von Stockwerkstreben verfestigt. Dem Wohnhaus ehemals angeschlossen ist eine Stall-Scheune-Trakt über polygonal abknickendem Grundriss in einfachem Fachwerkverband mit Backsteinmauerwerk, dieser erxistiert nicht mehr.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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