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Nördlich der Kirche erhebt sich ein traufständig erschlossener Streckhof aus der Mitte des 18. Jhs. in einer regelmäßigen Fachwerkkonfiguration, bestehend aus 3/4-Streben mit Brustriegeln an den Eckständern im Obergeschoss, an den Bundständern konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Die Unterkante der Schwelle wird durch ein dünnes Seilband, die Füllhölzer von einem wenig dickeren Taustab hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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