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Wenig entfernt von der Kirche befindet sich ein giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel mit einem Fachwerkgefüge aus der Mitte des 18. Jhs.; an den Eckständern beider Geschosse leicht gebogene, einfach verriegelte 3/4-Streben, an den Bundständern des Obergeschosses konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Den Eckständern ist ein Taustab eingelegt. Der Eingang wird von einer zweiläufigen Sandsteintreppe erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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