Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die städtebaulich wichtige Hofanlage fügt sich am Beginn des Straßenzuges zu einem dreiseitigen Ensemble zusammen. Die interessante Fachwerkkonstruktion des Wohnhauses wird durch K-Streben an den Eck- und Bundständern besonders akzentuiert; dieses Gefüge erlaubt eine Datierung in die letzten Jahre des 18. Jhs. Vorgelagert ist ein jüngerer Teil aus dem Beginn des 19. Jhs. Aus der Bauzeit des Wohnhauses stammt eine hart an die Straße grenzende Scheune-, die übrigen Wirtschaftsgebäude sind jünger.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |