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Abseits des Straßenverlaufs erhebt sich ein Doppelhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs., dessen bescheidene Größe, der schlichte Fachwerkaufbau sowie das Fehlen jeglicher Schmuckformen auf einen kleinbäuerlichen Betrieb weist, der sich im Lauf der Zeit ständig vergrößerte: Links neben dem angesprochenen Gebäude erhebt sich ein jüngerer Wirtschaftstrakt in Backsteinmauerwerk, gegenüber befindet sich ein Backhaus und eine Scheune. Die Bautengruppe ist aus sozialgeschichtlichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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