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Den ehemaligen Rand des historischen Ortskerns markierende Hofanlage in hakenförmiger Erschließung mit einem giebelständigen Wohnhaus in zwei Geschossen und aufgesetztem Zwerchhaus. Das Fachwerkgefüge, bestehend aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern sowie einer friesartigen Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich rechtfertigt eine Datierung des Gebäudes in die Mitte des 18. Jhs. Die Eckständer des Obergeschosses werden durch eingelegte Rundstäbe, die Fußstreben im Brüstungsbereich durch ausgehobenen Flachschnitzdekor betont. Die Wirtschaftsgebäude aus dem späten 19. Jh. mit massivem Untergeschoss verfügen im Obergeschoss über eine Fachwerkkonstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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