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An der Einfahrt zur Kannecke befindet sich ein kleinformatiger Streckhof aus dem Jahr 1750, dessen Gefüge von kurzen, mit einem Riegel versehenen 3/4Streben an Eck- und Bundständern verfestigt wird. Im Giebelfeld findet sich eine Inschrift folgenden Wortlautes: ANNO ETIEFICATUM 1750. Darunter: Abgunst der leyde thut mir nicht Schaden was mir Gott gönnet das muss mir gerahten. Im hinteren Bereich der Parzelle erheben sich angeschlossene Wirtschaftsgebäude. Das Gebäude setzt an einem innerörtlichen Knotenpunkt zweier Hauptverkehrswege einen unübersehbaren baulichen Akzent.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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