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Die markante Gebäudegruppe am westlichen Abschluss des Straßenzuges, zwei ehemalige Einhäuser, setzt sich aus einer Vielzahl kleinmaßstäblicher Baukörper zusammen. Der Hof links mit einem deutlich ausgebildeten Geschossüberstand ist mit Eternitplatten behängt, die Gebäude rechts verfügen über ein konstruktives Fachwerkgefüge, dessen Kern aus dem Beginn des 18. Jhs. stammt. Rechts angeschlossen befindet sich rechtwinklig abknickend ein weiteres, jüngeres Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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