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Der vierseitig geschlossene Hof am westlichen Ortsrand repräsentiert den ehemaligen Besitz der Herren von Dörnberg, die seit 1485 mit dem Dorf belehnt waren, die heutige, weitläufige Anlage stammt aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs. An die Straße grenzt ein zweigeschossiges Wohnhaus in konstruktivem, regelmäßig gefügtem Fachwerkgerüst, dessen Mittelachse von einem breit gelagerten Zwerchhaus und einem repräsentativen Balkon hervorgehoben werden. Ortsbildprägend sind die von der Bundesstraße einsichtigen, lang gestreckten Wirtschaftsgebäude. Neben den angesprochenen Bauten gehört zu der als Sachgesamtheit ausgewiesenen Anlage ein zweigeschossiges Gartenhaus mit markanten Rundbogenfenstern, die das Areal abgrenzende Mauer sowie eine weitläufige, parkähnliche Gartenanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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