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Abseits der Straße befindet sich ein ehemaliges Einhaus - Wirtschaftstrakt rechts, Wohngebäude links - das um 1600 erbaut wurde. Die Fachwerkkonfiguration des Wohnhauses besteht aus 3/4-Streben, die aus statischen Gründen durch zusätzliche Kopfbänder gesichert werden. Ein Geschossüberstand ist deutlich ausgeprägt. Dem Komplex ist rechtwinklig ein jüngeres Wirtschaftsgebäude angefügt. Als ein ortstypischer Wirtschaftshof aus dem Beginn des 17. Jhs. ist das Ensemble aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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