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In der zweiten Hälfte des 17. Jhs. über mächtigem Sandsteinsockel errichtetes Wohnhaus mit einer Fachwerkkonstruktion, die sich aus Mannfiguren an den Eckständern und Fußstreben an den Bundständern zusammenfügt. Die frühe Datierung rechtfertigen die eng am Ständer herabführenden Fußstreben der Mannfiguren sowie der weit ausgreifende Geschossüberstand. Das Fachwerkgefüge ist nur an einer Hausseite einsichtig, das Übrige mit Eternitplatten beschlagen. Im hinteren Bereich schließt sich ein jüngeres Wirtschaftsgebäude an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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