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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel aus dem Ende des 17. Jhs. mit Mannfiguren an den Eckständern, die von eingelegten Taustäben besonders hervorgehoben werden. Ebensolche Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes. Der Eingang wird von einer zweiläufigen Freitreppe erschlossen. Die straßenseitige Hofgrenze schließt ein Backhaus in Fachwerkkonstruktion, den hinteren Abschluss der Parzelle besetzen großzügig dimensionierte Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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