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Die hakenförmig erschlossene Hofanlage mit vorgelegtem Backhaus aus dem Ende des 18. Jhs. setzt in der Blickachse der sich kurvig nähernden Durchgangsstraße einen wichtigen städtebaulichen Merkpunkt. Das kleinmaßstäbliche Wohnhaus weist einen typischen Fachwerkverband der Zeit auf: an den Eckständern Mannfiguren mit gebogenen Fußstreben, am Bundständer konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. Im Untergeschoss erneuertes Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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