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Das zweigeschossige Wohnhaus setzt am Schnittpunkt zweier Durchgangsstraßen mit seinem regelmäßig konstruierten Fachwerkverband, bestehend aus einer typischen Konstruktion der zweiten Hälfte des 18. Jhs., Mannfiguren an den Eckständern, Fußstreben an Bundständern, einen deutlichen städtebaulichen Akzent. Die Balkenköpfe im Bereich des Geschossüberstandes sind deutlich artikuliert. Die Haustür des Gebäudes stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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