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Direkt der Kirche benachbarte Hofanlage über asymmetrischem Schnitt mit einem besonders hervorgehobenen Wohnhaus aus dem Ende des 17. Jhs., dessen Fachwerkgefüge durch giebelseitig angelegte K-Streben sowie Feuerböcke im Brüstungsbereich akzentuiert wird. Neben dem angeschlossenen Wirtschaftsgebäude ist eine Einfriedigung aus Zechsteinmauerwerk schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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