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Nordöstlich der Ortslage erhebt sich unmittelbar an der K 63 in Richtung Wendershausen der Hof Vollung, dessen als Kulturdenkmal eingetragenes Wohnhaus in das Jahr 1784 datiert. Die Fachwerkkonstruktion setzt sich aus einem regelmäßigen Gefüge, bestehend aus 3/4-Streben an den Eckständern und einfachen Fußstreben im Brüstungsbereich zusammen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |