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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Niddawitzhausen
Fachwerkwohnhaus einer U-förmigen Hofanlage. Giebelständiges zweigeschossiges Wohnhaus mit sehr lebhaftem Fachwerk aus der zweiten Hälfte des 17. Jh. mit Mannfiguren der jüngeren Form an reichhaltig geschmückten Eckständern. Der umlaufende Schwellenkranz ist mit kleinem Zahnfries und genasten Schiffskehlen geziert. Die hofabgewandte Seite ist verputzt. Giebelständig sind die Füllhölzer mit Flachschnitzerei geziert. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung als ortsbildprägendes Fachwerkgebäude. Die zu großen Fenster wirken störend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |