Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Winkelhofanlage mit zweigeschossigem giebelständigen Tennenhaus aus dem späten 18. Jh. und traufständiger jüngerer Scheune. Gegenüber dem Wohnhaus kleines reizvolles Wirtschaftsgebäude (zur Garage umgebaut). Das Fachwerkhaus hat lebhaftes Fachwerk, durch die „Mannfigur" jüngerer Form an geschnitzten Eckständern und thüringisches Leitermotiv sowie konvergierende Brüstungsstreben. Der kräftige Schwellenkranz ist mit Schiffskehlen geziert. Als störend wirkt der mit Eternitplatten verkleidete Giebel und die zu großen Fenster. Die guterhaltene Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |